Kran­ken­ver­si­che­rung

Um in Deutschland leben zu können, benötigen sowohl Sie als auch Familienmitglieder, die Sie möglicherweise begleiten, eine Krankenversicherung.

Es gibt sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen in Deutschland. Ob für Sie eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung in Frage kommt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine Erklärung der Unterschiede finden Sie hier.

Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsgesellschaften ist recht groß. Die Website von EURAXXES Germany bietet einen guten Überblick über die verschiedenen Anbieter.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Paderborn haben, besteht Sozialversicherungspflicht und damit die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung in Deutschland. Dies gilt auch für begleitende Familienmitglieder.

Ein Verbleiben in der Krankenversicherung des Heimatlandes kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn es sich um einen zeitlich begrenzten Deutschlandaufenthalt handelt und arbeitsrechtliche Bindungen zu einem Arbeitgeber im Heimatland bestehen, zum Beispiel ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis mit Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz im Heimatland. In diesen Fällen erhalten Sie von Ihrer heimischen Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbehörde einen Vordruck mit der Nummer 1 oder 101.
Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels müssen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen.

In Deutschland gibt es private und gesetzliche Krankenversicherungen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen. Da Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung frei wählen können, kann es sich lohnen, die Krankenkassenleistungen miteinander zu vergleichen. Sollten Sie keine gesetzliche Krankenkasse wählen, werden Sie von der Universität automatisch gesetzlich versichert.

Hinweise für EU-/EWR-Bürger*innen:

Wenn Sie während eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und Sie können sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit können Sie sich und ihre Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Bei einem Stipendium ohne Abschluss eines Arbeitsvertrages ist man in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Allerdings müssen Sie für die erfolgreiche Beantragung eines Aufenthaltstitels nachweisen, dass Sie eine in Deutschland anerkannte Krankenversicherung besitzen!

Je nach Herkunftsland, vorheriger Krankenversicherung und Stipendiengeber kommen hier verschiedene Möglichkeiten in Frage:

(1) Ggf. Anerkennung der Krankenversicherung aus dem Heimatland
Weil Deutschland mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union, des EWR und weiteren Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ist es unter Umständen möglich, dass Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird. Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland nach und lasse sich ggf. schriftlich bestätigen, dass der Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Die Anerkennung erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

(2) Abschluss einer Krankenversicherung des Stipendiumgebers
Einige Stipendiengeber wie zum Beispiel der DAAD bieten spezielle Krankenversicherungen für ihre Stipendiaten oder für Stipendiaten von Partnerorganisationen. Am besten informieren Sie sich deshalb direkt beim Stipendiengeber, ob diese Möglichkeit besteht. Ihr Stipendiengeber kann Ihnen ggf. auch eine passende Krankenversicherung empfehlen.

(3) Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Falls Ihr Versicherungsschutz aus dem Heimatland nicht ausreichend ist und Ihr Aufenthalt in Deutschland länger als 6 Wochen dauert, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. (Eine Reisekrankenversicherung ist nicht geeignet. Sie deckt nur die spezifischen Gesundheitsrisiken während der Reise ab, stellt aber keinen ausreichenden Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit in Deutschland dar!)

Für Forschende, die nicht an der Universität Paderborn angestellt sind und zuvor nicht in Deutschland oder einem Land versichert waren, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Einige Versicherungsunternehmen bieten spezielle Tarife für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit begrenzten Forschungsaufenthalten an.

Damit Ihre Krankenversicherung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis anerkannt wird, muss sie einen gleichwertigen Schutz bieten, wie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Bitte prüfen Sie deshalb immer genau, welche Leistungen die jeweilige Krankenversicherung deckt! Da viele Versicherungsunternehmen eine Reihe unterschiedlicher Tarife anbieten, sollten Sie beim Abschluss außerdem darauf achten, dass Sie den passenden Tarif für Ihren Aufenthalt gewählt haben. Einige Tarife haben zum Beispiel eine maximale Versicherungsdauer, sind nicht verlängerbar oder können nur vor oder kurz nach der Einreise abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie auch, dass bei einigen neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen für bereits diagnostizierte Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz besteht und es Wartezeiten für Schwangerschaftsbehandlungen gibt. Darüber hinaus werden i.d.R. die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen nicht übernommen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Krankenversicherungstarife für Gastwissenschaftler*innen ohne Arbeitsvertrag bzw. für Stipendiat*innen finden Sie auf der Webseite von Euraxess.

 

Hinweise für EU-Bürger*innen:

Wenn Sie während eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und Sie können sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit können Sie sich und ihre Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

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