Be­nut­zung von Miet-Kfz oder pri­vatei­ge­nem Kraft­fahr­zeug bei Dien­st­rei­sen

hier: Unfallrechtlichte Fragen

Wiederholt wird die Frage gestellt, welche Ersatzleistungen Reisende insbesondere für Sachschäden erhalten, die anlässlich einer Dienstreise mit Miet-Kfz oder privateigenen Kraftfahrzeugen (Kfz) verunglücken.

Stellungnahme:

Aus dienstunfallrechtlichen Gründen ist es notwendig, dass das Formblatt „Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise“ rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise der Genehmigungsstelle vorgelegt wird, damit die Genehmigung noch vor Antritt der Dienstreise erteilt werden kann.

Sollte sich ein Sachschaden an einem Kfz während einer Dienstreise ereignen, bitte Fotos machen, Augenzeugen benennen, eventuell die Polizei hinzuziehen und umgehend die Reisestelle – Frau Schwalk - B1.232 - 05251 60-3768 – informieren!

Sofern die Reise mit einem Miet-Kfz oder einem privateigenen Kraftfahrzeug durchgeführt wird und sich ein Unfall ereignet, kann grundsätzlich Ersatz von Sachschäden erfolgen, wenn der Schaden nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch einen ermittelbaren Dritten verursacht wurde.
Die Ersatzleistung ist bei privaten Kfz auf einen Höchstbetrag von 300,- Euro beschränkt, da die Kosten durch die Kilometerpauschale abgedeckt sind; Kosten des Abschleppens, der Reparatur und der späteren Abholung eines bei einer Dienstreise liegen-gebliebenen Kfz können nicht als Nebenkosten erstattet werden. Schäden, die bei einem Unfall Dritten zugefügt werden, sind durch die Haftpflichtversicherung der Dienstreisenden abzugelten; Rabattverluste in der Haftpflichtversicherung werden nicht durch den Dienstherrn/ Arbeitgeber übernommen.

Es besteht keine dienstrechtliche Verpflichtung der Bediensteten für Dienstreisen ein privateigenes Kfz zu benutzen. Die Mietwagenfirmen, mit denen die Universität Paderborn einen Rahmenvertrag abgeschlossen oder als Firmenkunde Sonderkonditionen hat, erheben zum Teil als Selbstbehalt für einen Sachschaden am Miet-Kfz 300,- €. Wird ein Miet-Kfz mit einem höheren Selbstbehalt angemietet, ist zu beachten, dass auch der höhere Selbstbehalt in einem Schadesfall aus dem Reisekosten-AO gezahlt werden muss

Hinweis:

Sollten Sie einen Unfall erleiden, informieren Sie bitte unverzüglich das Personaldezernat; über Ersatzleistungen entscheidet die Hochschule.

Empfehlung:

Vorstehender Ausführung ist zu entnehmen, dass die Benutzung privateigener Kfz bei Dienstreisen weitestgehend in der Risikosphäre der Reisenden liegt; von hier aus kann daher nur empfohlen werden, regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel (mit Ausnahme des Flugzeugs- hier gelten besondere Bestimmungen-) oder ein Miet-Kfz zu benutzen. Beachten Sie bitte die Möglichkeit des Abschlusses einer Dienstreise- Vollkaskoversicherung!

Gute und unfallfreie Fahrt wünscht Ihnen

Ihre Reisestelle